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  • GEMA – Die Verwertungsgesellschaft in Deutschland

    Was ist die GEMA?

    Die GEMA ist die Verwertungsgesellschaft in Deutschland. Die Definition für eine Verwertungsgesellschaft ist folgende: Eine Verwertungsgesellschaft nimmt, zur gemeinsamen Auswertung, die Urheberrechte oder die verwandten Schutzrechte treuhänderisch für eine große Anzahl von Inhabern oder Urhebern von verwandten Schutzrechten wahr.
    In Deutschland ist die gesetzliche Grundlage hierfür das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz und das Deutsche Patent-und Markenamt in München ist die Aufsichtsbehörde.

    Die GEMA im eigentlichen Sinne, ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Das heißt, die GEMA vertritt die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von den Komponisten, Verlegern und Textdichern von diversen Musikwerken, die als Mitglied in der GEMA organisiert sind.
    Das bedeutet also weiter, dass nur diejenigen Komponisten, Verleger und Textdicher von diversen Musikwerken von der GEMA vertreten werden, die tatsächlich Mitglied bei der GEMA sind. Einem solchen Urheber bleibt es deshalb aber selbst überlassen ob er seine Rechte selbst wahrnimmt oder ob er diese Aufgabe an einen Dritten, wie zum Beispiel der GEMA, überträgt. Falls dieser Urheber sich von der GEMA vertreten lassen will, muss dieser einen Berechtigungsvertrag mit der GEMA abschließen.

    Wer muss Gebühren an die GEMA abführen und für was?

    Wenn ein Urheber bei der GEMA Mitglied ist, müssen alle Nutzer der Werke des Urhebers, zum Beispiel Hersteller von Tonträgern, Rundfunk-und Fernsehsender, Veranstalter von Live-Musik, Festen, Weihnachtsmärkten usw., bei der GEMA gegen die Zahlung einer Vergütung die jeweils notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Nach Abzug einer Gebühr für den Verwaltungsaufwand der GEMA zahlt diese dann die Vergütung an den Berechtigten aus.

    Somit muss jeder, der musikalische Werke aus dem so genannten „Weltrepertoire“ der GEMA, die urheberrechtlich geschützt sind und diese für öffentliche Aufführungen nutzen will, an die GEMA Lizenzvergütungen abführen.
    Außerdem muss man auch für Medien und verschiedene Geräte, die ermöglichen Musik zu kopieren, eine so genannte Pauschalabgabe an die GEMA abführen. Diese Pauschalabgabe ist bereits im Kaufpreis enthalten.
    Was viele Unternehmen gar nicht wissen, ist, dass die Einspielung von GEMA-pflichtiger Musik in Telefonanlagen auch anmeldepflichtig ist. Viele spielen diese Musik für die Untermalung von Telefonansagen bei Anrufbeantwortern oder Telefonwarteschleifen ein.
    Bevor man hier also Musik einspielt, sollte man sich entweder für GEMA-freie Musik entscheiden, oder sich genau informieren wie hoch die Gebühren hierfür sind. So kann man Nachzahlungen vermeiden.

    GEMA-freie Musik

    GEMA-freie Musik ist Musik, für deren Nutzung der Nutzer keine Lizenzgebühren an die GEMA abführen muss.
    Viele kommerzielle Anbieter von so genannten Production Music bieten GEMA-freie Musik an. Verlagsähnliche Unternehmen wie diese, räumen dem Kunden meistens ein einfaches Recht ein, einen fertig produzierten Musiktitel öffentlich oder gewerblich zu nutzen. Im Internet findet man einige Anbieter von GEMA-freier Musik. Man sollte sich aber auch immer vor der Nutzung der Musik von den Anbietern der GEMA-freien Musik bestätigen lassen ob die GVL-Rechte geklärt sind.

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